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Die Startgeldversicherung im Durchblick

 

In einer meiner favorisierten Gruppen des Socials Media Lifes, wurde vor ein paar Tagen die Frage gestellt, bei welcher Gesellschaft man eine Startgeldversicherung unterhält. Einige Fragezeichen später, wurden einige Links präsentiert, bei denen eine solche Startgeldversicherung möglich ist bzw. war.

Im ersten Schritt habe ich mir daher gerade die Lösung der Hanse Merkur Reiseversicherung AG – angeboten über www.rwww.de/reiseversicherungen/laufevent-schutz.de angeschaut.

Sollte Ihr weitere Produkte in dieser Art kennen, schreibt mich gern an, ich schaue auch gern die dortigen Bedingungen an und erstelle ggf. einen Vergleich.

Nun aber zu den inhaltlichen Dingen, auf der Seite wird eine max. Erstattung der Startgebühr pro Laufveranstaltung in Höhe von 600 EUR genannt. Die Kosten laufen sich auf 24,00 EUR pro versicherte Person.

Das Informationsblatt zu den Versicherungssparten Reise-Rücktrittsversicherung sowie Reisegepäckversicherung bietet wenig Auskünfte zum genauen Deckungsschutz und verweist wie üblich auf die Police/Versicherungsschein sowie die vereinbarten Vertragsbedingungen.

Mangels eigenen Deckungsschutzes liegt mir keine Police vor, so dass ich auf die dortigen Inhalte nicht eingehen kann/werde.

Die Online verfügbaren Bedingungen tragen den Namen VB-RS 2011, dieser Name lässt den Schluss zu, dass die Bedingungen in 2011 erstellt worden uns seit dem kein Update mehr erfahren haben. U.a. fehlen auch die seit 2008 geltenden Widerrufsrechte in den AVB vollständig, ob diese gesondert angehängt werden und/oder bereits bei Abschluss ausgehändigt werden entzieht sich meiner Kenntnis.

Der Versicherungsschutz selbst wird den im Versicherungsschein genannten Personen mit Wohnsitz in Deutschland zur Verfügung gestellt, Versicherungsfähig sind nur Personen die Ihren Wohnsitz in der BRD besitzen. Ob diese Regelung noch den Vorschriften des AGG genügen müsste ein Jurist entscheiden.

Versicherungsschutz besteht für Reisen zu Sportveranstaltungen an denen aktiv teilgenommen werden soll. Im Umkehrschluss die Reise für den Supporter ist nicht mitversichert und müsste ggf. separat abgesichert werden.

Der Versicherungsschutz für jede einzelne Sportveranstaltung beginnt nach Zahlung der Startgebühr für die Veranstaltungen die nach dem Vertragsabschluss dieser Deckung gebucht wurde. Für bereits gebuchte Veranstaltungen besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Veranstaltung 30 Tage nach dem Vertragsabschluss beginnt. Sofern die 30 Tage Regelung nicht eingehalten werden kann, besteht Versicherungsschutz dann, wenn der Abschluss dieses Vertrages spätestens 3 Tage nach der Buchung der Veranstaltung erfolgte.

Der Schutz der Police versteht sich für beliebig viele Sportveranstaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit

Für die Deckung selbst gelten viele Einschränkungen, u.a. besteht keine Deckung, sofern für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Buchung voraussehbar war. An dieser Stelle wird keine Regelung vorgenommen, wer hier die Beweislast zu tragen hat. Im Zweifelsfalls wird hier eine Entschädigung bis zu einem Prozess hinausgezögert werden können.

Die Rücktrittsversicherung bietet für eine Reihe von Schadenarten Versicherungsschutz. Eine Aufzählung nehme ich nicht vor, sondern verweise hier auf die AVB des Versicherers. Kritik äußere ich jedoch an dem wohl wichtigsten Punkt – einer Krankheit. Auch hier ist die Formulierung „Unerwartete und schwere Erkrankung“ eine Sache der Auslegung. Wer definiert ob eine Erkrankung schwer ist, diese Formulierung lässt ebenfalls darauf schließen, dass der versicherte auf dass „good will“ des Versicherers angewiesen ist. Ob dieses vorhanden ist, lässt sich angesichts einer Prämie von 24 EUR p.a. und höheren Startgebühren bei Stadt-Marathon und Triathlon Veranstaltungen bezweifeln.

Der Ausschluss von Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Buchung der Veranstaltung bekannt und in den letzten sechs Monaten vor der Buchung behandelt worden sind ist für den Sportler u.U. eine deutliche Einschränkung des Versicherungsschutzes.

Sofern Ihr auf Grund eines versicherten Ereignisses nicht an der gebuchten Veranstaltungen teilnehmen könnt, sind diverse Obliegenheiten (Pflichten) zu erfüllen. Neben der unverzüglichen Absage zählt dann auch die Vorlage von Nachweisen wie aussagekräftigen ärztlichen Bestätigungen inkl. einer Diagnose. Auch dieses kann ggf. mit weiteren (nicht versicherten Kosten) verbunden sein. Erschwerend kommt hinzu, dass der Versicherer berechtigt ist, die Teilnahmefähigkeit überprüfen zu lassen. Durch wen diese Überprüfung erfolgen soll, oder wer die Kosten dieser Prüfung trägt, ist nicht definiert.

Zusätzlich ist eine Gepäck-Versicherung Bestandteil der Deckung, die Deckung selbst ist auf ein Mindestmaß beschränkt, so dass jede Hausrat-Versicherung eine bessere Deckung bieten dürfte. Hier ist allerdings der Geltungsbereich zu prüfen. Häufig besteht hier kein Weltweiter Deckungsschutz, der bei der Gepäck-Versicherung scheinbar gegeben. Bitte erfragt bei Eurem Versicherungsfachmann/Makler den genauen Deckungsschutz.

Beachtet bitte auch, dass die meist mit höheren Kosten behafteten Reisekosten (Anreise / Übernachtung) nicht Gegenstand der Deckung sind und somit eine weitere Versicherung notwendig ist, so man diese denn absichern möchte.

Auch wenn ich selbst bei einigen Veranstaltungen nicht antreten konnte, so ist doch die Weitergabe des Startplatzes (so es zulässig ist) oder die Kommunikation mit dem Veranstalter (ggf. den Start auf das nächste Jahr zu verschieben) für mich die bessere Lösung. Sofern die Absicherung durch die Veranstalter eine Lösung ist, werde ich mir in den nächsten Wochen anschauen, sofern darüber Unterlagen/Informationen verfügbar sind.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt meine persönliche Meinung zu diesem Produkt wieder. Vielen Dank an Dirk für die Kontrolle es Artikels.